Uncategorized

Corona-Update, Stand 20.01.2021

Aufgrund der neuen Bestimmungen, die der Bundesrat zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bekannt gegeben hat, sind bis zum 28. Februar 2021 Sportaktivitäten nur noch einzeln oder in Gruppen bis maximal 5 Personen (inkl. Leiterpersonen) im Freien erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten.

Erlaubt bleiben weiterhin sportliche Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre sowie Trainings und Wettkämpfe im Leistungssport.

Alle Sportanlagen müssen bis am 28. Februar 2021 geschlossen bleiben. Weiterhin darf im Freien Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen getrieben werden. Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin auch in Sportanlagen erlaubt (es gibt keine Sperrstunden).

Unter dem nachfolgenden Link ist das aktuelle Schutzkonzept des Schweizerischen Turnverbandes STV einsehbar.

STV Schutzkonzept, Stand 8.1.2021

X