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Finanzhilfen für Breitensport

Der Bund unterstützt den Schweizer Sport mit insgesamt 100 Millionen Franken:
50 Millionen Franken für den Bereich des professionellen Sports als zinslose Darlehen und 50 Millionen Franken als nichtrückzahlbare
Beiträge für den Breitensport. Diese staatliche Finanzhilfe soll Organisationen im Sportbereich vor der Zahlungsunfähigkeit bewahren.
Die Grundlagen dieser Finanzhilfen sind in der Verordnung über Begleitmassnahmen im Sportbereich zur Abfederung der Folgen von Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus festgelegt.

Alle detaillierten Informationen zu Fristen, Anträgen und Berechtigung der Finanzhilfe finden Sie auf der Website des Baspo:

Finanzhilfe für Breitensport

Finanzhilfen erhalten Sportorganisationen, denen als Folge der Ertragsausfälle wegen der Massnahmen des Bundes gegen das Coronavirus die Zahlungsunfähigkeit droht. Die Finanzhilfen des Bundes dienen nicht dazu, Ertragsausfälle abzufedern.
Es liegt in der unternehmerischen Verantwortung jeder Sportorganisation, alles dafür zu tun, eine drohende Zahlungsunfähigkeit
zu verhindern.

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